Damit die Kommunikation via E-Mail als sicher eingestuft werden kann, müssen Mails zunächst zwei Grundvoraussetzungen erfüllen: Der Absender muss eindeutig Identifizierbar sein und der Inhalt vor unbefugter Einsichtnahme geschützt sein.
Selbstverständlich bestehen darüber hinaus auch für E-Mails die bei jeder Form von Datenübertragung über das Internet geltenden Sicherheitsanforderungen bezüglich des Schutzes vor Viren und sonstiger Malware.
Speziell für Unternehmen kommt eine weitere Anforderung hinzu: Die notwendigen Pflichtangaben müssen vorhanden sein. Welche das sind hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab, unter http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2FTools%2FPflichtangabengenerator& findet sich ein Tool, das für jede Rechtsform eine den rechtlichen Anforderungen entsprechende Mustersignatur erstellt. Die zwingende Verwendung der vorgeschriebenen Signatur sollte mit technischen Mitteln garantiert werden. Entsprechende Softwarelösungen sind seit einiger Zeit auf dem Markt, beispielsweise http://www.softguide.de/prog_g/pg_2191.htm. (weiterlesen…)