E-Mail Spam

Was ist Spam?

E-Mails, elektronische Nachrichten die sekundenschnell über das Internet verschickt werden, sind im Alltag schon längst etabliert. In der Praxis besitzt jeder Internetnutzer zwangsläufig mindestens eine E-Mail Adresse. Eine Vielzahl von Eigenschaften etablierte die E-Mail als eines der bevorzugten Kommunikationsmittel. Der kostenlose Empfang und Versand ist dabei einer der grundlegendsten Vorteile von E-Mails. Hinzu kommen die Schnelligkeit sowie der globale Maßstab. Ferner lassen sich hunderte Empfänger gleichzeitig über eine einzige E-Mail erreichen. Diese Umstände bringen es mit sich, dass die Vorteile von elektronischen Nachrichten auch ins Gegenteil verkehr werden können. Als Bezeichnung für unerwünschten Mails hat sich der Begriff „Spam“ etabliert. Synonym wird ebenso der Begriff „Junk“ verwendet, der sich aus dem englischen Sprachgebrauch ableitet und soviel wie Abfall bedeutet.

Der Klassiker unter den Spam-Mails ist die unverlangte Massen-E-Mail, im englischen auch „Unsolicited Bulk E-Mail“ oder kurz UBE genannt. Sie werden ohne Einwilligung des Empfängers massenhaft versendet, meist im Rahmen von Werbeaktionen. Dabei ist der Inhalt in der Regel von zweifelhaftem Ruf. So enthält die Nachricht beispielsweise Werbung für Glücksspiele, Medikamente oder sexuelle Angebote. Aufgrund der Vielfalt innerhalb dieser Spam-Kategorie haben sich wiederum für spezielle UBE´s eigene Begrifflichkeiten herausgebildet. Dazu zählt Scam, Phishing, Joe-Job, Hoax und Aktienspam.

Neben den UBE´s existiert mit dem sogenannten kollateralen Spam, auch Backscatter genannt, eine weitere Kategorie von E-Mail Spam. Diese Mitteilungen werden als automatische Antwort auf eingehende Nachrichten generiert und dann an einen bis dato unbeteiligten Empfänger gesendet. Ausgangspunkt für diese Art von Spam ist in der Regel Malware, die aus einer vorherigen Spam-Mail hervor gegangen sein kann. Der Entstehungsprozess von kollateralem Spam leitet sich in der Regel aus zwei verschiedenen Vorgängen ab. Zum einen kann der Empfänger dafür verantwortlich sein, wenn er, in dem Glauben den eigentlichen Absender zu treffen, an die Ausgangsadresse antwortet. Hauptsächlich werden jedoch Unzustellbarkeitsnachrichten oder Abwesenheitsmitteilungen des empfangenden E-Mail Systems ausgenutzt, um an E-Mail Adressen zu gelangen.

Wie entstand Spam?

Der Name Spam leitet sich von einer amerikanischen Dosenfleischmarke der 30er Jahre ab. Im Zuge dessen avancierte der Begriff durch verschiedene Umstände immer mehr zum Synonym für unerwünschte Wiederholungen, Benachrichtigungen oder Verwendungen. In direktem Zusammenhang mit elektronischen Kommunikationsmitteln wurde der Begriff erstmals Anfang der 90er Jahre in sogenannten Multi User Dungeons verwendet, wo er das veröffentlichen unzähliger, identischer Textblöcke benannte. Dadurch war eine störungsfreie Kommunikation der anderen Teilnehmer nahezu ausgeschlossen. Werberelevante Spam-Mitteilungen zogen Mitte der 90er nach, indem diese direkt und unverändert in alternierender Reihenfolge in Newsgroups eingepflegt wurden. Auffällig war dabei, dass kein Zusammenhang mit dem eigentlichen Inhalt oder den nachfolgenden Geschehnissen bestand. Die erste Spam-Mail fand im Mai 1978 ihren Empfänger, jedoch wurde der Name Spam erst 1993 allgemein gültig eingeführt. Mit der Zahl der weltweit steigenden Privat- und Gewerbenutzer, die über einen Internetzugang verfügen, erschien diese kostenlose Verbreitung von Werbebotschaften zunehmend attraktiv. Im Anschluss hat sich das Spammen, wie die Verbreitung von Spam genannt wird, auf unzählige Bereiche ausgedehnt, mit einem Schwerpunkt auf E-Mails.

Diesen Siegeszug verdanken Spam-Mails unter anderem den geringen technischen Ansprüchen an die Erstellung und den Versand. Zum Versand ist lediglich ein E-Mail Programm, wie Outlook, Thunderbird oder eine einfache Webmail-Oberfläche nötig. So kann der Absender eine große Anzahl unterschiedlicher Empfänger eintragen und die Nachricht anschließend über einen SMTP-Relay-Server abschicken. Besondere Ansprüche an die Hardware oder den Internetzugang werden darüber hinaus nicht gestellt. Je nach Datenvolumen der Mail genügt eine Internetverbindung im normalen Breitbandbereich sowie ein handelsüblicher Computer. In der Vergangenheit existierten offene Mail-Relays in denen Spammer die Absenderadresse kaschieren konnten. Dieser Praxis wurde jedoch durch die Einführung von Realtime Blackhole Lists weitestgehend ein Riegel vorgeschoben. Ein weiterer Teil des E-Mail Spams wird über sogenannte Bot Netze verschickt.

Was bedeutet E-Mail Spam für den Nutzer?

Spam ist ein globales Phänomen und führt daher der globalen Volkswirtschaft einen erheblichen Schaden zu. Unglaubliche Datenmengen kursieren durch das Internet, die täglich durch millionenfach versandte Spam-Mails zusätzlich erhöht werden. Nach Schätzungen einer Studie von ICF International handelte es sich dabei allein im Jahr 2008 um 62 Billionen Spam-Mails. Hinzu kommt der ökonomische Schaden durch die Bearbeitungszeiten. Die Mails werden angeklickt, gelesen, manuell gelöscht oder deren Absender in Spam-Filter gespeichert. Dies kostet viel Zeit und damit im globalen Maßstab sehr viel Geld. Zu diesem Betrag addieren sich des Weiteren noch Lizenzgebühren für professionelle Spamfilter. Zudem bieten viele Provider ihren Kunden volumenabhängige Internettarife an, bei dem jede heruntergeladene Spam-Mail entweder direkt mit Kosten verbunden ist oder zumindest näher an die Grenze der kostenfreien monatlichen Datenmenge heran führt. Im unternehmerischen Bereich dürften die finanziellen Schäden gleichwohl größer sein. Hier schlagen Kosten für eine leistungsstärkere Hardware sowie für einen eigenen Support noch deutlicher zu Buche. Zu den genannten Punkten kommt ein immenses Problem von E-Mail Spam hinzu. Millionen von Spam-Mails enthalten unseriöse Inhalte oder schädliche Tools, wie Trojaner, Würmer oder Phishing-Programme. Dadurch entsteht ebenfalls ein beträchtlicher volkswirtschaftlicher Schaden.

Existieren rechtliche Einschränkungen?

In Deutschland ist die Rechtslage in Bezug auf E-Mail Spam noch Recht dünn. Es gibt bislang keine einheitliche Gesetzeslage für private und gewerbliche Spam-Mails. Bei klassischen UBE´s, die lediglich eine Werbebotschaft enthalten, sieht der Gesetzesgeber keine Haftungsverpflichtung für Privatpersonen vor. Im gewerblichen Bereich oder bei der Verbreitung von gesetzwidrigen Botschaften, beispielsweise Kinderpornographie oder Volksverhetzung, greifen jedoch strafrechtlich relevante Prozesse. Anderes verhält sich die Gesetzeslage bei schädigenden Inhalten. Laut gängiger Gerichtsurteile fällt die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanern etc. über Spam Mails unter den Straftatbestand der Computersabotage. Aufgrund des komplexen Verbreitungsweges und dem daraus resultierenden Risiko der ungewollten Vervielfältigung beziehungsweise Weiterleitung, ist die Schaffung juristische Rahmenbedingungen komplex. Zudem ist das Internet technologisch überaus innovativ, was eine stetige Anpassung und Weiterentwicklung von Spam-Möglichkeiten impliziert. Diesem Wettlauf können Gesetzte meist nicht standhalten. Zudem ist das Internet ein globales Werkzeug, die Gesetze unterscheiden sich jedoch von Land zu Land.

Laut dem deutschen Wettbewerbsrecht gehören unerwünschte Werbemails zu den sittenwidrigen Werbemaßnahmen. Daher kann der Empfänger direkt eingreifen, indem er einen wettbewerbs- oder privatrechtlichen Unterlassungsanspruch an den Absender übermittelt. Dieser gilt ab sofort, unerheblich von der Quantität des Spams. Bei Verstößen gegen die Unterlassung kann von einer richterlichen Instanz ein Ordnungsgeld oder gar eine Ordnungshaft verhängt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass der Absender auch als solcher zu identifizieren ist und zudem unter die deutsche Rechtsprechung fällt. Eine Identifizierung des Spammers kann durch die IP-Adresse bewerkstelligt werden, deren Herausgabe hängt jedoch von den rechtlichen Rahmenbedingungen im Zuge des Datenschutzes sowie von einer Speicherung beim Provider ab. Das kaschieren des Absenders beziehungsweise einer gewerblichen Intention ist seit dem 1. März 2007 zwar durch das Telemediengesetz verboten, jedoch wird der Verstoß lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Auch hier ist die Aufklärungsquote, als Folge des hohen Aufwandes, gering. Weiterführende Gesetze werden aktuell noch diskutiert.

Welche Schutzmechanismen gibt es?

Ein hundertprozentig wirksamer Schutz gegen den Empfang von Spam-Mails existiert derzeitig nicht. Zu den zuverlässigsten Systemen zählen jedoch Spam-Filter. Sie filtern anhand von Absenderadressen oder Betreffzeilen gezielt E-Mail Nachrichten und markieren diese als Spam. Häufig wird der Benutzer in diesen Prozess eingebunden, indem er gezielt Nachrichten zum Filter hinzufügen beziehungsweise aus ihm herausnehmen kann. So lernt der Filter mit der Zeit, was zu einer Effizienzsteigerung führt. Neuere Verfahren setzen an einer Veränderung des Übertragungsstandards SMTP an. Demgegenüber geht auch bei den Spammern die Entwicklung effizienterer Übermittlungswege weiter.

Und hier gibt es unserer Linktips zum Thema Kamin:

Kamin-kataloge.de
1a-kamin.de
1a-ofen.de